Luisenschule Städt. Kath. Bekenntnisschule
LuisenschuleStädt. Kath. Bekenntnisschule

Schülerpartizipation und Demokratie in der Luisenschule

 

„Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung. Die Jugend soll erzogen werden im Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und der Freiheit […]“[1]

KLassenrat

So wie die Vermittlung von demokratischen Grundsätzen im Schulgesetz festgeschrieben steht, geben auch die Richtlinien im Bildungs- und Erziehungsauftrag vor, die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln zu erziehen, sie anzulernen, die eigene Meinung zu vertreten und die Meinung anderer zu achten und für die Demokratie einzutreten.[2] Durch die feste Installation des Klassenrats in unserem Schulalltag und die Wahl eines Klassensprechers möchten wir das demokratische Miteinander und die Partizipation in der Luisenschule stärken. Zudem wollen wir eine gesunde Diskussions- und Streitkultur entwickeln, die zu einem positiven Schulklima beiträgt.

Langfristig planen wir, Vertreter der einzelnen Klassen in einem Schülerparlament zusammen kommen zu lassen, um dort gemeinsam mit unserer Schulleiterin und der Schulsozialarbeiterin über Anliegen der Schulgemeinde zu beraten.

KIKO – unsere Kinderkonferenz

Mindestens vierteljährlich finden Kinderkonferenzen der gesamten Schulgemeinde statt, zu deren Anlasse auch besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler gewürdigt, honoriert und anerkannt werden. Die Schülerinnen und Schüler erhalten hier zudem die Möglichkeit, besondere Talente zu präsentieren. Sie können kreative eigene Produkte vorstellen, Tänze, Lieder oder Sketche aufführen. Sie stellen eigene Gedichte vor und zeigen, was sie richtig gut können. Die Schülerinnen und Schüler melden sich bei ihrer Klassenlehrerin an oder werden im Rahmen des Klassenrats ausgewählt. Die Präsentation kann einzeln oder in Gruppen organisiert werden.

 

[1] Kapitel 1 und 2 Artikel 7 Landesverfassung Nordrheinwestfalen und § 2 Abs. 2 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen.

[2] vgl. Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule in Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf 2012,S. 11.

 

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