Luisenschule Städt. Kath. Bekenntnisschule
LuisenschuleStädt. Kath. Bekenntnisschule

Elternmitwirkung

Die Klassenpflegschaft

  • wird von allen Eltern einer Klasse gebildet,

  • wählt zu Beginn des Schuljahres aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter,

  • dient dem Interessensaustausch der Eltern,

  • ist an der Erziehungs- und Bildungsarbeit in der Klasse beteiligt (Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, Anregung zur Einführung von Lehrmitteln, Erziehungsschwierigkeiten...).

Aufgaben der/ des Klassenpflegschaftsvorsitzenden

  • lädt zu den weiteren Klassenpflegschaftssitzungen ein,

  • leitet die Sitzung,

  • legt gemeinsam mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung fest,

  • vertritt in der Schulpflegschaft die Interessen der Eltern,

  • ist das Bindeglied zwischen Eltern und Klassenlehrerin,

  • koordiniert Elternmithilfe bei Aktivitäten, Festen, Ausflügen,… .

     

Die Schulpflegschaft

  • besteht aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden, deren Vertretern sowie zusätzlich der Schulleitung und deren Stellvertreter/in,
  • wählt eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in,
  • wählt die Elternvertreter für die Schulkonferenz,
  • vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung.
  • Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, können vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.

 

Die Schulkonferenz

  • ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule,

  • besteht zu gleichen Teilen aus den gewählten Eltern- und Lehrervertretern:

    • bei bis zu 200 Schülerinnen und Schülern besteht sie aus 6 Mitgliedern,

    • bei bis zu 500 Schülerinnen und Schülern besteht sie aus 12 Mitgliedern.

  • Den Vorsitz hat immer die Schulleitung.

  • Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule, wie z. B. der Festlegung der beweglichen Ferientage, der Planung von Festen und Projekten, der Einführung von Lehrwerken, dem Schulprogramm, der Qualität der schulischen Arbeit, …

     

Der „Eilt-Ausschuss“

Sollten wichtige Themen kurzfristig zur Entscheidung kommen müssen, die Zeit für eine „ordentlich“ einberufene Konferenz aber nicht mehr ausreichen, tritt der „Eilt-Ausschuss“ zusammen. Er hat dann volle Entscheidungsvollmacht. Er setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein/e Vertreter/in der Elternschaft

  • ein/e Vertreter/in des Lehrerkollegiums

  • der/die Schulleiter/in

     

Die Klassenkonferenz

Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal.

An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertreter/in mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht.

Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z. B. über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts).

Die Klassenkonferenz berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über

  • Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse,

  • die Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens,

  • weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich.

 

 

Leitfaden für Mitglieder der Klassenpflegschaft

 

 

 

 

1. Schuljahr

 

  • Bücherei

 

 

 

2 Eltern werden als Büchereihilfe benötigt.

Alle Erstklässler bekommen im 2. Schulhalbjahr einen Büchereiausweis. Alle 2 Wochen haben sie eine Büchereistunde, 2 Eltern machen die Ausleihe.

Zeitaufwand: 1-2 Stunden im Monat an einem festgelegten Tag

 

  • Verkehrserziehung

Übungseinheit mit der Polizei

Ca. 6 Eltern werden als Begleitung benötigt.

 

 

2. Schuljahr

 

  • Einschulungstag

Die Eltern der I-Dötze werden begrüßt.

Ca. 5 Eltern bieten Kaffee, Wasser und Gebäck an, während die Eltern auf ihre Kinder warten. Dafür muss vorher eingekauft werden; die Kosten trägt der Schulverein.

 

  • Verkehrserziehung

 

Übungseinheit mit der Polizei

Ca. 6 Eltern werden als Begleitung benötigt.

 

  • Fußgängerführerschein

Am Prüfungstag werden ca. 7 Eltern als Beobachter für die Prüfungsstrecke und ca. 4-5 Eltern zum Vorbereiten des anschließenden Frühstücks gebraucht.

Für das Frühstück muss vorher eingekauft werden; die Kosten trägt der Schulverein.

 

 

3. Schuljahr

 

  • Verabschiedung

Getränkeausschank bei der Abschlussfeier für die Viertklässler

ca. 2 – 3 Eltern,

 

 

4. Schuljahr

 

  • Radfahrübung

Übungseinheit mit der Polizei

ca. 6 Eltern (mit Fahrrad) werden benötigt

  • Radfahrprüfung

Ca. 8 Eltern werden als Beobachter für die Prüfungsstrecke benötigt und ca. 4-5 Eltern zum Vorbereiten des anschließenden Frühstücks.

Dafür muss vorher eingekauft werden; die Kosten trägt der Schulverein.

 

Folgende Aktionen finden einmal jährlich bzw. alle zwei Jahre statt:

Tag der offenen Tür:                5-6 Eltern für Führungen durch die Schule

                                                    2-3 Eltern für das Café

gesundes Frühstück:           Findet ungefähr 4-mal während eines Schuljahres statt und wird von den Eltern vorbereitet (pro Klasse 2-3 Eltern).

Sportfest:                                   pro Klasse 2-3 Eltern als Helfer bei den Spielen,

                                                    Eltern, die in der Schule ein Frühstück vorbereiten

Martinszug:                              Streckenposten für den Umzug, Begleitung der Klassen

Schulfest:                                   Hier sind viele Helfer erforderlich.

Jede Klasse bietet 1-2 Spiele an, die während der gesamten Zeit betreut werden müssen.

Café, Grill, Getränkewagen etc. müssen betreut werden.

                                                  Auf- und Abbau müssen durchgeführt werden.

                                                     pro Klasse Kuchen- und Salatspenden

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